Allgemeine Bestimmungen

Grundlagen

  • EASV Schiess- und Festreglement 10m /30m Armbrustschiessen vom 01.01.2011
  • Disziplinar-Reglement vom 27.03.1993
  • Kranzkartenreglement EASV vom 01.01.2000
  • Schweizer Meisterschaft 30 m, Ausführungsbestimmungen vom 27.03.2010
  • Dopingreglement vom 01.01.2011
  • Zusatzreglement / Eidgenössisches Armbrustschützenfest vom 01.01.2009

Die entsprechenden Reglmente sind beim EASV zu finden.
Weiterfürende Infos bezuglich Doping sind ebenfals beim EASV zu finden.

Schiessplatz

Distanz 30 m, kniend
45 Scheiben Sportplatz Schönenbüehl Unterägeri
Distanz 30 m, stehend
15 Scheiben Armbrustschützenstand von ASV Aegerital
Distanz 10 Meter
30 Scheiben in der 3-fach Turnhalle

Schalteröffnungszeiten

Die Schalter «Schiessbüchlein, Rangeure und Auszeichnungsausgabe» sind je 1 Stunde vor Schiessbeginn bis 1 Stunde nach Schiessende geöffnet.

Schiessbüchlein

Das Schiessbüchlein ist für beide Distanzen nur 1mal zu bezahlen. Doppelschützen bezahlen für die zweite Distanz lediglich eine Standentschädigung von Fr. 8.–. Das bezahlte Schiessbüchlein wird nicht zugestellt, sondern muss während dem Fest am Schalter «Schiessbüchlein Ausgabe» abgeholt werden. Der Beitrag für das Schiessbüchlein beträgt für Mitglieder des EASV Fr. 25.– inkl. Solidaritätsabgabe, einschliesslich Rangeur. Nichtmitglieder des EASV bezahlen für das Schiessbüchlein Fr. 31.–. Das Nachlösen von Stichen und Meisterschaften ist nur mit dem Schiessbüchlein möglich. Nicht bezogene Schiessbüchlein angemeldeter Schützen werden dem Verein oder dem Einzelschützen mit Fr. 21.– zuzüglich gelösten Übungskehrs in Rechnung gestellt.

Anmeldungen

Die Anmeldungen für den Sektions- und Gruppenwettkampf müssen alphabetisch geordnet, mit Angabe der Jahrgänge, Veteranen, Ehrenveteranen und Junioren mit beabsichtigter Schiess-Stellung (gemäss Anmeldeformular) bis spätestens 1. Mai 2011 dem Rangeurchef an folgende Adresse zugestellt werden:

  • Roland Hediger
  • Birchmattstr. 26
  • 5703 Seon
  • Tel.: 079 606 64 79
  • rangeur@easf-aegerital-2011.ch

Mutationen und Nachmeldungen

Für vorangemeldete Schützen, die verhindert sind am Fest teilzunehmen, besteht die Möglichkeit einer Abmeldung oder Mutation. Eine Mutation bedingt jedoch eine schriftliche Ersatzanzeige.

Mutationsschluss ist Samstag, 02. Juli 2011, 09:00 Uhr.

Bei einer rechtzeitigen Abmeldung erfolgt keine Berechnung im Sektionswettkampf– andernfalls werden der betreffenden Sektion für das fehlende Resultat Null Punkte eingetragen. Das Schiessbüchlein und Übungskehr ohne Stichmarken müssen in diesem Fall bezahlt werden. Jeder Ersatzschütze erhält ein neues Schiessbüchlein mit einer neuen Nummer. Das zu ersetzende Schiessbüchlein bleibt beim Veranstalter.

Altersklassen

  • Jugend (JJ) Jahrgänge 1995 – 2003
  • Junioren (J) Jahrgänge 1991 – 1994
  • Elite (E) Jahrgänge 1957 – 1992
  • Senior (S) Jahrgänge 1952 – 1956
  • Veteranen (V) Jahrgänge 1942 – 1951
  • Ehrenveteranen (EV) Jahrgänge 1941 und Ältere

Finanzielles

Nach Prüfung und Verarbeitung der eingegangenen Anmeldungen erhalten die Sektionen eine Rechnung für die Sektions- und Gruppendoppel sowie eine Aufstellung der einzelnen Beträge ihrer Schützen für Schiessbüchlein, Stichdoppel und eine Rangeurbestätigung.

Die Voreinzahlung der Sektions- und Gruppendoppel hat bis spätestens 1. Juni 2011 zu erfolgen.

  • Raiffeisenbank 6314 Unterägeri
  • IBAN Nr. CH68 8146 1000 0031 3890 6
  • lautend auf: Armbrustschützen Aegerital, 6314 Unterägeri

Geht keine Zahlung ein, muss das Schiessbüchlein an der Schalterkasse während dem Fest gegen Barbezahlung abgeholt werden. Das Schiessbüchlein wird nur abgegeben, wenn Sektions- und Gruppendoppel bezahlt sind. Für nicht bezogene Schiessbüchlein ihrer Sektion haften die Vereine gegenüber der Festorganisation.

Armbruste / Defekte

Bei Armbrust- und Zubehördefekten kommt Art. 8.2 des EASV Schiess- und Festreglementes zur Anwendung.

Rangeur

Die Benützung des Rangeurs ist für alle Schützen obligatorisch und wird über die Sektionsvorstände organisiert. Die Rangeure werden mit Datum, Schiesszeit und Scheibennummer gekennzeichnet und bestätigt. Das Recht auf Anzahl Rangeure wird durch die Schusszahl der gelösten Stiche und Kehr bestimmt, und zwar wie folgt:

Für 1 – 10 Schuss = 1 Rangeur zu 15 Minuten.

Der Schütze hat spätestens 5 Minuten vor der durch den Rangeur festgelegten Zeit bei der betreffenden Scheibe anzutreten. Die Reservierung der Scheiben für die Sektion ist nur im Rahmen der Stichdoppel und Rangeurvorbestellung möglich. Den gewünschten Schiesszeiten kann nur entsprochen werden, wenn die betreffenden Rangeure noch vorhanden sind. Die Rangeure werden in der Reihenfolge des Bestellungseinganges vergeben.

Schiessbetrieb und Schiessregeln

Es wird mit Warner geschossen (Art. 9.1):

Massgebend ist das Schiess- und Festreglement des EASV. Der Schütze hat den Übergang auf einen Stich deutlich dem Warner zwecks Abgabe der Scheiben zu melden. Jeder Stich muss auf die dafür vorgesehenen neuen Scheibenkartons geschossen werden.

Der Schütze ist für die Abgabe der Scheiben an den Warner verantwortlich.

Resultatfälschung oder unerlaubte Handlungen werden im Sinne des Disziplinarreglementes EASV geahndet und bereits geschossene Resultate ohne Rückvergütung des Doppelgeldes gestrichen. Die Schützen haben sich in ihrem eigenen Interesse pünktlich an die Schiesszeiten zu halten. 45 Minuten vor Schluss des Schiessens sollte keine Meisterschaft und 15 Minuten vor Schluss des Schiessens kein Stich mehr begonnen werden. Keine Toleranzzeit. Fehlende Schüsse werden mit Null eingetragen.

Ausnahmestellungen

Schützen mit Stellungsausweis haben diesen während der ganzen Dauer des Schiessens sichtbar aufzulegen.

Ehrenveteranen und Junioren (bis zum 16. Altersjahr) können unter Verzicht auf die Vergünstigung bezüglich Kranzlimite aufgelegt schiessen. Sie haben sich beim Lösen des Schiessbüchleins zu entscheiden, ob sie sämtliche Stiche aufgelegt oder allenfalls frei schiessen wollen, und haben dies bei der Bestellung anzugeben.

Aufgelegt Schiessende haben selber für das Vorhandensein reglementkonformer Stützen zu sorgen.

Für andere Ausnahmestellungen ist Art. 6.4 des Schiess- und Festreglementes EASV massgebend.

Das Spannen der Armbrust hat in jedem Fall durch den Schützen zu erfolgen.

Schusswertung

Vom EASV genehmigte Schusslehren.

Schusslochlehre 10 m des EASV.

Rangordnung

Wo im Schiessplan nichts Spezielles bestimmt ist, wird die Rangordnung gemäss Schiess- und Festreglement EASV vorgenommen.

Auszeichnungen

Dem gleichen Schützen wird nur ein Kranzabzeichen abgegeben.

  • Einfaches Kranzresultat: Auszeichnung
  • Zweifaches Kranzresultat: Auszeichnung mit langem Band
  • Dreifaches Kranzresultat: Auszeichnung mit langem Band und einer Silber-Bandeinlage
  • Vierfaches Kranzresultat: Auszeichnung mit langem Band und einer Gold-Bandeinlage

Anstelle des Kranzabzeichens kann auch die entsprechende Kranzkarte bezogen werden.

Kontrolle der Resultate

Die Sektions- und Gruppenresultate können von einem Vorstandsmitglied am Samstag, 02. Juli 2011, von 15:00 – 16:00 Uhr im Schiessbüro zur Kontrolle eingesehen werden.

Versicherung

Alle Schützen und Funktionäre der Festorganisation sind während der Dauer des Schiessens bei der USS nach deren Bestimmung versichert. Sie verzichten gegenüber dem Festveranstalter, höhere als von der USS garantierte Entschädigungen zu fordern.

Für Diebstähle und Beschädigungen an Waffen und Utensilien lehnt der Veranstalter jede Haftung ab.

Schlussbestimmungen

Beschwerden über Resultataddierungen und Schiesstechnisches werden sofort auf dem Platz durch eine Kommission behandelt und erledigt.

Diese Kommission besteht aus:

  1. dem Eidgenössischen Schützenmeister oder dessen Vertreter
  2. dem Komiteeleiter Schiesswesen oder dessen Vertreter und
  3. einem Vertreter der Sektion, welcher der beteiligte Schütze angehört.

Beschwerden über Sektions- und Gruppenresultate sind bis Samstag, 02. Juli 2011, 14:30 Uhr, im Schiessbüro anzubringen.

Reklamationen über Auszahlungen sind spätestens 30 Tage nach Erhalt der Absendliste an den Komiteeleiter Schiesswesen zu richten.

Jeder Schütze, der am Fest teilnimmt, anerkennt mit der Unterschrift auf dem Schiessbüchlein die Schiess- und Festvorschriften sowie die Planbestimmungen in vollem Umfange.

22. Eidgenössisches Armbrustschützenfest 2011 Aegerital

OK-Präsident
Joachim Eder
Chef Schiesskomitee
Stephan Eggenberger

Der Schiessplan wurde durch den Schützenrat EASV an seiner Sitzung vom 27. November 2010 in Lungern genehmigt:

Eidgenössischer Armbrustschützenverband

Eidg. Schützenmeister
Hans Gerber